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Wie verhalte ich mich bei einem Transportschaden?

Sollten Sie sichtbare Schäden an der Umverpackung feststellen, welche auf Schäden an der gelieferten Ware schließen lassen, so lassen Sie sich diese direkt und vor Ihrer Unterschrift vom Paketdienstfahrer quittieren. Unterlassen Sie dies, bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift den ordnungsgemäßen Zustand der Ware.

Der Fahrer wird in den meisten Fällen behaupten, dass er keine Möglichkeit hätte, den Schaden in seinem Handgerät (Scanner) zu vermerken.

Nutzen Sie das Unterschriftsfeld am Scanner für den Zusatz "Verpackung beschädigt, Annahme unter Vorbehalt". damit ist der Schaden auf der Übergabequittung vermerkt. Sie sind verpflichtet, den Transportdienstleister oder den Verkäufer, auch bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden, innerhalb 7 Tagen nach Erhalt der Ware den Schaden mitzuteilen. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.

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